- Unterrichtsplanung, -gestaltung und -durchführung in sozialpädagogischen Handlungsfeldern gemäß den gültigen Lehrplänen, die durch das Kultusministerium vorgegeben werden
- Prüfung des Leistungsstands in Form von Tests und Klassenarbeiten
- Durchführung pädagogischer Maßnahmen in Bezug auf Schülerdisziplin
- Teilnahme an Notenkonferenzen, Teambesprechungen und Gesamtlehrerkonferenzen
- Mitwirken bei Abschlussprüfungen
Voraussetzungen
- 2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder
- Masterabschluss
- Bachelorabschluss
- Engagement, Teamgeist, Lösungsorientierung
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